nocubi
Nocubi für

Ambulante Pflegedienste

Anti-Dekubitus-Matratze (Liegesystem) für die ambulante Pflege:
Weniger Dekubitus. Weniger Umpositionierungen. Weniger Zeitdruck in der Tour.

Ihre Herausforderungen

  • Minutentaktung. Jeder zusätzliche Positionswechsel außerhalb des Tourenplans verschärft den engen Zeitrahmen.
  • Nächtliche Einsätze. Umlagerung bettlägeriger Kundinnen und Kunden bindet Personal, das in der Tour fehlt.
  • Schnittstelle Krankenhausentlassung. Bis zur genehmigten Verordnung fehlt oft tagelang das passende Hilfsmittel.
  • Bürokratie. Anträge und Rückfragen der Kasse verzögern den Einsatz.

Wie Nocubi unterstützt

  • Weniger nächtliche Einsätze. Kontinuierlicher Druckwechsel reduziert manuelle Positionswechsel.
  • Entlastet die ganze Tour. Jeder vermiedene Positionswechsel schafft Zeit an anderer Stelle.
  • Einfache  Handhabung. Aktivierung per Knopfdruck, läuft selbstständig.
  • Empfehlung ohne Arzttermin. Als Pflegefachkraft direkt empfehlen, ohne ärztliche Verordnung.
Indikationen

Einsatzgebiete

Dekubitusprophylaxe und -therapie bei Immobilität

  • Hohes Dekubitus-Risiko, z. B. nach Schlaganfall, bei MS, ALS, Parkinson oder Querschnittlähmung
  • Erhält die Eigenbeweglichkeit durch minimales Einsinken
  • Wirksam bei bestehendem Dekubitus trotz Standard-Hilfsmitteln
  • Bei Demenz geeignet

Neurologische Einschränkungen

  • Keine Beeinträchtigung der Körperwahrnehmung
  • Sicher bei instabilen Frakturen, frischen Operationen und nach plastischer Deckung
  • Sehr leise, ideal für sensible und nachts unruhige Patienten
  • Sicheres Liegegefühl
  • Sicheres Sitzen auf der Bettkante

Entlastung für Pflegekräfte und Angehörige

  • 50–100 % weniger Umpositionieren
  • Weniger Zeitaufwand
  • Weniger körperliche Belastung durch geringes Einsinken
  • Ideal für die Pflege durch Angehörige mit wenig Zeit oder Kraft
  • Extrem leise, bessere Nachtruhe für Patienten und Pflegende
Patienten identifizieren →

Empfehlung durch die Pflegefachkraft ohne ärztliche Verordnung

Seit 1.1.2022 können examinierte Pflegefachkräfte in der ambulanten Versorgung (§ 36 SGB XI, § 37 SGB V) Hilfsmittel wie Nocubi ohne vorherige ärztliche Verordnung direkt gegenüber der Kasse empfehlen (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Voraussetzung: Qualifikation nach PflBG, Empfehlung über GKV-Einheitsformular, nicht älter als zwei Wochen.

Gilt ausschließlich ambulant/häuslich. Für Pflegeheime bleibt die ärztliche Verordnung nach § 33 SGB V der Weg.

Mehr erfahren

„Weniger Zeitdruck in der Tour – mehr Zeit für Ihre Kundinnen und Kunden.“

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