Anti-Dekubitus-Matratze (Liegesystem) für die ambulante Pflege:
Weniger Dekubitus. Weniger Umpositionierungen. Weniger Zeitdruck in der Tour.
Seit 1.1.2022 können examinierte Pflegefachkräfte in der ambulanten Versorgung (§ 36 SGB XI, § 37 SGB V) Hilfsmittel wie Nocubi ohne vorherige ärztliche Verordnung direkt gegenüber der Kasse empfehlen (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Voraussetzung: Qualifikation nach PflBG, Empfehlung über GKV-Einheitsformular, nicht älter als zwei Wochen.
Gilt ausschließlich ambulant/häuslich. Für Pflegeheime bleibt die ärztliche Verordnung nach § 33 SGB V der Weg.