nocubi
Nocubi für

Intensivpflegedienste (außerklinisch)

Anti-Dekubitus-Matratze (Liegesystem) für die ambulante Pflege:
Weniger Dekubitus. Weniger Umpositionierungen. Mehr Zeit für das Wesentliche.

Ihre Herausforderungen

  • Permanente Anwesenheitspflicht. Jeder Positionswechsel ist aufwändig und birgt Risiken.
  • Hohes Dekubitusrisiko. Immobilität, Sedierung, reduzierte Eigenwahrnehmung.
  • Komplexe Umgebung. Beatmung, Absaugung, Monitoring, Trachealkanüle erschweren jeden Positionswechsel.

Wie Nocubi unterstützt

  • Weniger risikobehaftete Positionswechsel bei besonders vulnerabler Patientengruppe.
  • Kontinuierlicher, sehr langsamer Druckwechsel: Insbesondere bei komplexer medizinischer Versorgung schonend.
  • Wirksamkeit: Nocubi wirkt in jeder Körperlage, auch in Bauchlage.
  • Direkt durch die Pflegefachkraft empfehlbar (siehe Verordnung unten).
Indikationen

Einsatzgebiete

Dekubitusprophylaxe und -therapie bei Immobilität

  • Hohes Dekubitus-Risiko, z. B. nach Schlaganfall, bei MS, ALS, Parkinson oder Querschnittlähmung
  • Erhält die Eigenbeweglichkeit durch minimales Einsinken
  • Wirksam bei bestehendem Dekubitus trotz Standard-Hilfsmitteln
  • Bei Demenz geeignet

Neurologische Einschränkungen

  • Keine Beeinträchtigung der Körperwahrnehmung
  • Sicher bei instabilen Frakturen, frischen Operationen und nach plastischer Deckung
  • Sehr leise, ideal für sensible und nachts unruhige Patienten
  • Sicheres Liegegefühl
  • Sicheres Sitzen auf der Bettkante

Entlastung für Pflegekräfte und Angehörige

  • 50–100 % weniger Umpositionieren
  • Weniger Zeitaufwand
  • Weniger körperliche Belastung durch geringes Einsinken
  • Ideal für die Pflege durch Angehörige mit wenig Zeit oder Kraft
  • Extrem leise, bessere Nachtruhe für Patienten und Pflegende
Patienten identifizieren →

Verordnung im Kontext der außerklinischen Intensivpflege

Potenzialerhebung

Seit 1.7.2025 Pflicht vor jeder AKI-Verordnung (§ 37c SGB V) – betrifft die Pflegeleistung selbst, nicht das Hilfsmittel.

Nocubi: regulärer Weg

Nocubi ist HMV-gelistet und wird über § 33 SGB V verordnet, wie bei jedem anderen Patienten. Kein gesondertes IPReG-Verfahren für das Hilfsmittel nötig.

Pflegefachkraft-Empfehlung

Gilt auch hier (§ 40 Abs. 6 SGB XI, § 37c SGB V) – unabhängig vom Stand der Potenzialerhebung.

Zur Verordnung

„Entlastung bei jedem Positionswechsel – insbesondere bei komplexer medizinischer Versorgung.“

Kontakt aufnehmen Zur Verordnung

Direktlinks

Produktinformationen Gebrauchsanweisung Verordnung FAQ