Anti-Dekubitus-Matratze (Liegesystem) für die ambulante Pflege:
Weniger Dekubitus. Weniger Umpositionierungen. Mehr Zeit für das Wesentliche.
Seit 1.7.2025 Pflicht vor jeder AKI-Verordnung (§ 37c SGB V) – betrifft die Pflegeleistung selbst, nicht das Hilfsmittel.
Nocubi ist HMV-gelistet und wird über § 33 SGB V verordnet, wie bei jedem anderen Patienten. Kein gesondertes IPReG-Verfahren für das Hilfsmittel nötig.
Gilt auch hier (§ 40 Abs. 6 SGB XI, § 37c SGB V) – unabhängig vom Stand der Potenzialerhebung.